Hausordnung
§ 1 Geltung
Diese Hausordnung gilt für alle Buchungen im WerDerRaum, Werderstraße 87, 74074 Heilbronn, in den Bereichen Wohnzimmer, Kulturraum und Arbeitsraum. Sie ist Bestandteil des Mietvertrags und ergänzt unsere AGB (§ 13). Es gilt die Fassung, die bei der Buchung gültig war.
Die buchende Person bestätigt die Hausordnung bei der Buchung und noch einmal, wenn die Kaution hinterlegt wird. Sie sorgt dafür, dass alle Gäste die Hausordnung kennen und einhalten, auch Kinder. Vor Ort ist während der ganzen Buchung eine verantwortliche Person da: die buchende Person selbst oder jemand ab 21 Jahren, den sie mit Namen und Handynummer benennt. Diese Person macht Check-in und Check-out, bleibt bis zum Schluss, ist für uns telefonisch erreichbar und jederzeit klar ansprechbar, also nicht durch Alkohol oder anderes beeinträchtigt. Unterschreiben und haften tut die buchende Person, auch für die verantwortliche Person.
Die drei Bereiche sind bewusst getrennt: Wohnzimmer für private Feiern, Kulturraum für eigene Kulturprojekte, Arbeitsraum für Firmen. Gebucht wird der Bereich, der zum Anlass passt. Eine private Buchung im Wohnzimmer darf nicht für eine Firma, einen Verein oder eine öffentliche Veranstaltung genutzt werden.
§ 2 Die fünf goldenen Regeln
- Kein offenes Feuer. Keine Kerzen, Teelichter, Wunderkerzen oder Funkenfontänen, nur Tortenkerzen zum Auspusten.
- Rauchen nur draußen. Im Raum ist Rauchen und Dampfen verboten, auch E-Zigaretten und Vapes. Geraucht wird kurz vor der Tür.
- Kein Außenbereich. Gebucht ist der Raum. Einfahrt, Hof und Gehweg dürfen nicht genutzt werden.
- Zimmerlautstärke. Musik und Gespräche bleiben drinnen, Fenster und Tür sind zu.
- Klare Müllregeln. Müll wird sortiert in die Eimer unter der Spüle gegeben. Die Mülltonnen des Hauses sind tabu.
§ 3 Im Raum
- Gästezahl. Die bei der Buchung angegebene Höchstzahl ist verbindlich. Mehr Personen dürfen nicht im Raum sein, auch nicht kurz. Kommen weniger, ist das kein Problem: Die Zahl lässt sich bis 3 Tage vor dem Termin senken, aber nicht erhöhen. Nach ihr richtet sich das Sorglos-Paket. Die Kaution richtet sich nach der Gästezahl bei der Buchung und bleibt gleich, auch wenn die Zahl später gesenkt wird. Im Wohnzimmer gelten höchstens 50 Personen, im Kulturraum und Arbeitsraum 60. Bestuhlt sind es höchstens 40 an Tischen, in Reihen 48.
- Deko wird nur mit Tesa oder rückstandslos lösbaren Klebern befestigt. Nägel, Schrauben und Haken in den Wänden sind nicht erlaubt.
- Konfetti, Glitzer und Kunstschnee sind nicht erlaubt.
- Kinder bleiben im Raum und immer in Begleitung. Draußen wird nicht gespielt.
- Was vor Ort ausgeschildert ist, gilt. Türen und Bereiche, die nicht zur Buchung gehören, bleiben geschlossen.
- Es gilt die gebuchte Gästezahl, im Wohnzimmer höchstens 50, im Kultur- und Arbeitsraum höchstens 60 Personen.
§ 4 Vor dem Haus
- Vor der Einfahrt wird nur kurz zum Ein- und Ausladen gehalten, danach wird das Auto weggefahren. Die Einfahrt ist Feuerwehrzufahrt und bleibt frei.
- Schilder und Ballons dürfen nur an unserer Tür angebracht werden, nicht am Tor der Einfahrt.
- Zum Rauchen geht man kurz vor die Tür, leise und ohne Getränke. Der Aschenbecher wird danach wieder hineingestellt.
- Ab 22 Uhr ist beim Rauchen besondere Rücksicht nötig. Verabschiedet wird sich möglichst drinnen.
§ 5 Zum Schluss
- Deko, Befestigungen, Ballonreste und Ähnliches werden restlos entfernt, drinnen wie draußen.
- Der Müll unter der Spüle wird nur geleert, wenn er sortiert ist. Alles, was darüber hinausgeht, nehmen die Gäste mit, außer im Arbeitsraum. Müll in die Tonnen hinter dem Haus zu geben ist verboten.
- Im Arbeitsraum und im Kulturraum ist die Grundreinigung inklusive. Ihr müsst nichts machen, nur bei starker Verschmutzung rechnen wir nach. Den Müll trennt ihr wie überall unter der Spüle; im Arbeitsraum kümmern wir uns um die Menge, im Kulturraum nehmt ihr Übriges mit. Mit der professionellen Reinigung gibt es bei normaler Nutzung keine Nachberechnung, ausgenommen Schäden und grobe Verschmutzung.
- Im Wohnzimmer wird besenrein übergeben. Besenrein heißt: Geschirr ohne Essensreste in die schwarzen Boxen, Müll getrennt unter die Spüle und Übriges mitnehmen, Deko und Klebereste entfernen, Tische leer und abgewischt, Boden gefegt, Küchenzeile und Spüle sauber. Tische und Stühle bleiben, wo sie stehen.
- Mit Sorglos-Paket (Wohnzimmer) darf alles stehen bleiben, auch das Geschirr. Wir räumen ab, wischen und reinigen den Boden. Grobe Verschmutzung wird trotzdem nach Aufwand abgerechnet. Müll trennen sowie Deko und Klebereste entfernen bleibt Sache der Gäste.
- Grobe Verschmutzung, auch mit Sorglos-Paket, ist alles über die normale Nutzung hinaus: eingetrocknetes Essen oder Getränke auf Polstern, Wänden oder Boden, Konfetti oder Glitzer, Wachs, Kleber an Wänden, zerbrochenes Glas, stark verschmutzte Toiletten, Erbrochenes, Müll draußen. Abgerechnet wird nach Aufwand, 45 € je angefangene Stunde durch ein kurzfristig gebuchtes Reinigungsunternehmen, belegt mit Fotos und verrechnet mit der Kaution.
- Pünktlich zum Ende der Buchung ist der Raum leer.
§ 6 Verstöße
Bei Verstößen gelten die Pauschalen und Vertragsstrafen nach § 13a der AGB. Sie werden mit Fotos belegt und mit der Kaution nach § 14 der AGB verrechnet. Die Kaution beträgt im Wohnzimmer 200 €, 100 € mehr ab 41 Gästen und 100 € mehr, wenn die Buchung nach 22 Uhr endet, also höchstens 400 €. Im Kulturraum beträgt sie 300 €, 100 € mehr ab 41 Gästen, also höchstens 400 €. Im Arbeitsraum wird keine Kaution erhoben. Bei schweren Verstößen kann die Veranstaltung vorzeitig beendet werden (§ 13 AGB). Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Warum dürfen wir das?
Wir möchten, dass niemand überrascht wird. Darum erklären wir hier kurz, worauf die Beträge in § 13a der AGB beruhen.
- Vorher vereinbart. Hausordnung und AGB bestätigst du bei der Buchung und noch einmal beim Hinterlegen der Kaution. Was dort steht, ist Teil des Vertrags. Vertragsstrafen für Regelverstöße sind nach §§ 339 ff. BGB zulässig, wenn sie klar benannt, nach Schwere gestaffelt und angemessen sind.
- Nur bei Verschulden. Ein Betrag fällt nur an, wenn du oder deine Gäste den Verstoß zu vertreten haben. Bei Lärm und beim Aufenthalt vor dem Haus verwarnen wir zuerst.
- Du haftest für deine Gäste. Wer bucht, steht für das Verhalten der eingeladenen Gäste ein, auch für Kinder (§ 278 BGB).
- Belegt und verrechnet. Jeden Betrag belegen wir mit Fotos und nennen ihn dir innerhalb von 7 Tagen in Textform. Er wird mit der Kaution verrechnet. Eine Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatz für denselben Verstoß angerechnet, du zahlst also nicht doppelt.
- Nach tatsächlichem Aufwand. Reinigung und Ausbessern rechnen wir nach der Zeit ab, die das kurzfristig gebuchte Reinigungsunternehmen wirklich braucht.