Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Marco Weimar und Tobias Meier GbR, vertreten durch die Gesellschafter Marco Weimar und Tobias Meier (nachfolgend „Anbieter"), und dem Kunden (nachfolgend „Besteller") in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende AGB des Bestellers werden zurückgewiesen.
Unter dem Namen „WerDerRaum" bietet die Marco Weimar und Tobias Meier GbR folgende Dienstleistungen an:
- Vermietung von Räumen für Veranstaltungen
- Ergänzende Dienstleistungen (z. B. Technik, Mobiliar, Reinigung)
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung des „WerDerRaum" in Anspruch nehmen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
- Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Abweichungen zwischen beiden Fassungen gilt die deutsche Fassung. Übersetzungen der Website in weitere Sprachen dienen nur der Orientierung; unsere Rechtstexte gibt es ausschließlich auf Deutsch und Englisch.
- Der Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Mit der Buchung erkennt der Besteller diese AGB verbindlich an.
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein rechtlich bindendes Angebot.
- Mit Abschluss der Buchung über die Website oder per E-Mail gibt der Besteller ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots durch den Anbieter zustande.
- Der Besteller stimmt der elektronischen Rechnungsstellung ausdrücklich zu.
Prüfung der Buchung und Rücktrittsvorbehalt. Jede Buchung ist an den bei der Buchung angegebenen Anlass und den gebuchten Bereich (Wohnzimmer, Kulturraum oder Arbeitsraum) gebunden. Marco Weimar und Tobias Meier GbR prüft jede Buchung nach ihrem Eingang. Passt eine Buchung nicht zum angegebenen Anlass, zum gebuchten Bereich, zur Hausordnung (§ 13) oder zu den übrigen Regeln für die Raumnutzung, ist Marco Weimar und Tobias Meier GbR berechtigt, innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Buchung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet, eine vorgemerkte Kaution wird freigegeben.
Buchbare Tage und Preise im Wohnzimmer. An gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg gelten eigene Preise, auch wenn der Feiertag auf ein Wochenende fällt. Karfreitag und Allerheiligen (stille Feiertage) werden nicht vermietet. Maßgeblich ist der bei der Buchung angezeigte Preis.
§ 3 Beschreibung des Leistungsumfanges
Die Marco Weimar und Tobias Meier GbR bietet unter dem Namen „WerDerRaum" die Vermietung von Veranstaltungsräumen sowie ergänzende Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Technik, Mobiliar) an. Der Kunde kann den Raum einmalig oder regelmäßig buchen. Zusatzleistungen können optional gegen Aufpreis hinzugebucht werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
Mindestdauer. Jede Buchung umfasst mindestens vier Stunden, in allen Raumbereichen. Ein früherer Beginn oder ein späteres Ende kann nur ergänzend zu einer Buchung gebucht werden.
§ 4 Preise
Sofern der Nutzer einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch nehmen möchte, wird er vorher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. So werden ihm insbesondere der jeweilige zusätzliche Leistungsumfang, die anfallenden Kosten und die Zahlungsweise aufgeführt.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, für verschiedene Buchungszeitpunkte und Nutzergruppen und insbesondere für verschiedene Nutzungszeiträume unterschiedliche Entgeltmodelle zu berechnen sowie verschiedene Leistungsumfänge anzubieten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Privatkunden (B2C)
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Voraus. Im Wohnzimmer wird unmittelbar bei der Buchung über die Website bezahlt. Im Kulturraum ist zusätzlich die Überweisung im Voraus möglich; der vollständige Betrag muss innerhalb von 10 Werktagen nach der Buchung, spätestens 3 Tage vor dem Termin eingehen. Die Buchung ist mit dem Eingang des vollständigen Betrags verbindlich bestätigt. Geht er bis zur Frist nicht ein, kann der Anbieter die Buchung stornieren.
- Akzeptierte Zahlungsmittel: Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex), Apple Pay, Google Pay, PayPal und Klarna, im Kulturraum zusätzlich Überweisung (Vorkasse).
- Der Besteller trägt alle Kosten, die durch Rückbuchungen, fehlerhafte Zahlungsdaten oder Zahlungsverzug entstehen.
Geschäftskunden (B2B)
- Geschäftskunden können entweder direkt über die Website buchen und sofort bezahlen (wie Privatkunden) oder nach Anfrage per E-Mail eine Buchung auf Rechnung vornehmen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei ausbleibender Zahlung Mahngebühren zu erheben und weitere Buchungen zu sperren.
- Der Besteller trägt alle Kosten, die durch Rückbuchungen, fehlerhafte Zahlungsdaten oder Zahlungsverzug entstehen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie eine pauschale Mahngebühr von 10 €.
§ 6 Stornierung, Umbuchung & Kündigung
Stornierungen durch den Kunden
Der Kunde kann seine Buchung jederzeit stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Anbieter. Von der Gesamtsumme der Buchung (einschließlich gebuchter Extras, ohne Kaution) erstattet der Anbieter:
- ab 90 Tagen vor dem gebuchten Termin: 80 %,
- 60 bis 89 Tage vor dem gebuchten Termin: 60 %,
- 30 bis 59 Tage vor dem gebuchten Termin: 40 %,
- weniger als 30 Tage vor dem gebuchten Termin: 20 %.
Neuvermietung. Vermietet der Anbieter den stornierten Termin anderweitig, erstattet er unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung 80 % der Gesamtsumme. Die einbehaltenen 20 % decken den Bearbeitungsaufwand.
Umbuchungen
- ab 90 Tagen vor dem gebuchten Termin: einmalig kostenfrei,
- weniger als 90 Tage vor dem gebuchten Termin: Umbuchungsgebühr in Höhe von 40 % der ursprünglichen Gesamtsumme.
Der neue Termin muss innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglichen Termin liegen, verfügbar sein und im selben Bereich und Zeitfenster gebucht werden. Bei Umbuchung auf einen höherpreisigen Termin ist die Preisdifferenz mit der Umbuchung fällig, bei Umbuchung auf einen günstigeren Termin wird die Differenz nicht erstattet. Ein umgebuchter Termin kann weder storniert noch erneut umgebucht werden.
Flex-Option (Kulturraum und Arbeitsraum)
Bei Buchungen im Kulturraum und im Arbeitsraum kann der Kunde bei der Buchung die Flex-Option hinzubuchen. Sie kostet 69 €, im Kulturraum inklusive, im Arbeitsraum zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit der Flex-Option kann der Kunde seinen Termin einmalig bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin verschieben, der innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglichen Termin liegt. Im Übrigen gelten die Regeln für Umbuchungen. Die Flex-Option kann nur bei der Buchung hinzugebucht werden; im Wohnzimmer wird sie nicht angeboten.
Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Kunden bleibt bei Stornierung und Umbuchung ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. In diesem Fall erstattet der Anbieter entsprechend mehr.
Form
Stornierungen und Umbuchungen nimmt der Kunde online im Bereich „Meine Buchung“ vor. Der Anbieter bestätigt sie in Textform per E-Mail. Ist der Bereich nicht erreichbar, genügt eine Erklärung in Textform per E-Mail.
§ 7 Haftungsbegrenzung (Dienstleistungen)
Marco Weimar und Tobias Meier GbR übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der vom Besteller bereitgestellten Informationen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Marco Weimar und Tobias Meier GbR nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung. Für sonstige Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Verjährung beträgt 1 Jahr ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit gilt eine Verjährung von 30 Jahren.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur mit Einwilligung erhoben. Die Datenübertragung im Internet kann Sicherheitslücken aufweisen. Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung.
§ 11 Cookies
Zur Bereitstellung unseres Online-Angebots verwenden wir Cookies. Nutzer können diese ablehnen oder löschen. Details entnehmen Sie bitte dem Cookie-Hinweis auf unserer Website.
§ 12 Schlussbestimmungen
Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch (§ 2). Unsere Leistungen richten sich nur an volljährige Nutzer. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§ 13 Hausordnung und Raumnutzung
Ergänzend gilt die Hausordnung in der bei Buchung gültigen Fassung. Sie ist Bestandteil dieses Vertrags. Der Besteller bestätigt sie bei der Buchung und erneut bei Hinterlegung der Kaution. Verstöße gegen die Hausordnung werden nach § 13a und § 14 behandelt.
Aufsicht über Kinder. Kinder dürfen zu keiner Zeit unbeaufsichtigt sein, weder im Raum noch auf dem Grundstück. Der Besteller stellt während der gesamten Nutzung eine durchgehende Aufsicht durch Erwachsene sicher und haftet für Schäden und Verstöße, die durch Kinder seiner Gäste entstehen, wie für eigene.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räume sowie das Gebäude und Grundstück pfleglich zu behandeln und für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
Private Feiern & öffentliche Veranstaltungen
Buchungen von Privatkunden umfassen ausschließlich geschlossene Gesellschaften mit geladenen Gästen. Öffentliche Veranstaltungen — insbesondere mit Ticketverkauf, Eintrittsgeldern, offener Einladung oder öffentlicher Bewerbung — sind im Rahmen einer Privatbuchung nicht zulässig. Sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Anbieter (Raumüberlassungsvertrag) und bleiben Geschäfts- und Kulturkunden vorbehalten. Der Charakter der Veranstaltung (z. B. Feier mit Musik und erhöhtem Geräuschpegel) ist bei der Buchung wahrheitsgemäß anzugeben.
Kameras & Alarmanlage
Im Raum sind Kameras und eine Alarmanlage installiert. Sie sichern den Raum außerhalb der Buchungen. Während der gebuchten Nutzungszeit sind beide vollständig ausgeschaltet; es werden weder Bild noch Ton aufgezeichnet. Die Anlage schaltet sich erst fünf Minuten nach dem Check-out wieder ein.
Lärm & Rücksicht
Zwischen 22 Uhr und 06 Uhr gilt besondere Rücksichtnahme. Fenster und Türen sind geschlossen zu halten. Musik nur in Zimmerlautstärke.
Der überdachte Durchgang (Durchfahrt) wirkt als Schallverstärker: Geräusche im Außenbereich erreichen die angrenzenden Wohnungen unmittelbar. Der Außenbereich ist kein Veranstaltungs- oder Aufenthaltsbereich.
Müll
Der Mieter ist verpflichtet, sämtlichen anfallenden Müll ordnungsgemäß in die vorgesehenen Müllbehälter zu entsorgen. Sind die Behälter voll, darf kein weiterer Müll im Innen- oder Außenbereich gelagert werden. Zusätzliches Müllvolumen, unsachgemäße Entsorgung oder Verstöße gegen die Mülltrennung führen zur vollständigen Übernahme der Entsorgungskosten durch den Mieter.
Reinigung
Bei übermäßiger oder grober Verschmutzung wird ein Betrag von 45 € je angefangene Stunde für ein kurzfristig beauftragtes externes Reinigungsunternehmen berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch mit einer Stunde (45 €).
Im Wohnzimmer sind die Räumlichkeiten besenrein zu hinterlassen. Besenrein bedeutet: Geschirr ohne Essensreste in die bereitgestellten Boxen, Deko und Klebereste entfernt, Tische abgewischt, Boden gefegt, Küchenzeile sauber. Im Wohnzimmer kann gegen Aufpreis das Sorglos-Paket (69 € bis 20 Gäste, 89 € bis 40 Gäste, 119 € ab 41 Gästen) gebucht werden; dann entfällt die besenreine Übergabe, Stühle, Tische und Geschirr dürfen stehen bleiben. Im Kulturraum und im Arbeitsraum ist die Grundreinigung im Preis enthalten; im Arbeitsraum kann zusätzlich die professionelle Reinigung (89 €) gebucht werden, mit der bei normaler Nutzung jede Nachberechnung für Reinigung entfällt, ausgenommen Schäden und grobe Verschmutzung. Den Müll trennt der Mieter in allen Bereichen selbst in die bereitgestellten Behälter; was nicht hineinpasst, nimmt er mit, ausgenommen im Arbeitsraum. Die Regelung zu übermäßiger Verschmutzung bleibt unberührt.
Fenster & Türen
Müssen beim Verlassen des Raums vollständig geschlossen sein.
Installationen
Es dürfen keine festen Installationen an Wänden oder Decken vorgenommen werden (z. B. Nägel, Kleber, Schrauben etc.).
Schlüssel
Wird der Schlüssel nicht wie vereinbart zurückgegeben, berechnet der Anbieter eine Pauschale von 80 €. Ist er 24 Stunden nach Ende der Nutzung nicht zurückgegeben oder geht er verloren, haftet der Mieter für den vollständigen Austausch der Schließanlage oder eine gleichwertige Sicherungsmaßnahme — einschließlich aller Folgekosten.
Schäden
Für alle durch ihn, seine Gäste oder Beauftragte verursachten Schäden am Raum, Inventar oder Gebäude haftet der Mieter in vollem Umfang.
Heizung & Temperaturregelung
Die Temperatur im Raum wird digital durch den Betreiber zentral gesteuert und liegt bei 19–20 °C. Eine eigenständige Veränderung durch den Mieter ist untersagt. Im Bedarfs- oder Notfall steht eine Telefonnummer vor Ort bereit, unter der der Betreiber erreichbar ist.
Außenbereich (Durchfahrt & Tor)
Durchfahrt & Tor. Die Durchfahrt ist Feuerwehrzufahrt; sie ist jederzeit freizuhalten und dient ausschließlich der Zu- und Abfahrt sowie dem kurzzeitigen Be- und Entladen. Auf dem Grundstück stehen keine Stellplätze zur Verfügung. Der Außenbereich ist kein Aufenthalts-, Spiel- oder Verzehrbereich; Getränke und Speisen verbleiben in den Räumen. Kinder sind zu beaufsichtigen und halten sich in den gemieteten Räumen auf. Rauchen ist ausschließlich unmittelbar vor dem Eingang unter Verwendung des bereitgestellten Aschenbechers gestattet; Zigarettenreste und Flaschen im Außenbereich werden kostenpflichtig nach Aufwand gereinigt. Das Tor ist nach dem Be- und Entladen sowie während der gesamten Nutzung geschlossen zu halten; beim Öffnen ist der Bodenanker anzuheben und am Tor zu sichern. Für Kulturveranstaltungen können abweichende Regelungen zum Außenbereich ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit dem Anbieter gelten.
Schwere Verstöße
Sollte es zu Beschwerden durch Nachbarn oder uns selbst im Kontext von starken Verunreinigungen, Lautstärke etc. kommen, die dem Mieter zugeordnet werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden und die Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
§ 13a Pauschalen und Vertragsstrafen
(1) Mehraufwand nach Zeit. Entsteht durch einen Verstoß gegen § 13 Mehraufwand, berechnet der Anbieter die folgenden Arbeiten nach tatsächlichem Zeitaufwand. Ein weitergehender, nachgewiesener Schaden bleibt vorbehalten.
(2) Vertragsstrafen. Für die folgenden schweren Verstöße, die der Besteller oder seine Gäste zu vertreten haben, schuldet der Besteller je Veranstaltung eine Vertragsstrafe in der genannten Höhe. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatz wegen desselben Verstoßes angerechnet. Beim Aufenthalt vor dem Haus (Hof, Einfahrt, Gehweg vor dem Gebäude) wird der Besteller beim ersten festgestellten Verstoß verwarnt, persönlich, telefonisch oder per Nachricht, etwa nach einer Beschwerde der Nachbarschaft. Die Vertragsstrafe wird erst fällig, wenn es nach dieser Verwarnung während derselben Veranstaltung erneut zu einem Verstoß kommt. Dasselbe gilt für Lärm; kommen Polizei oder Ordnungsamt wegen Lärms, ist keine vorherige Verwarnung nötig. Warum diese Regeln wirksam sind, erklären wir in der Hausordnung (§ 7).
- Nachreinigung vor dem Haus (Ballonreste, Kippen, Müll im Hof oder in der Einfahrt): 45 € je angefangene Stunde · nach Aufwand
- Konfetti, Glitzer oder Kunstschnee (Entfernen aus Boden, Pflanzen und Polstern): 45 € je angefangene Stunde · nach Aufwand
- Klebereste, Nägel oder Schrauben an den Wänden (Lösen und Ausbessern): 45 € je angefangene Stunde zuzüglich Material · nach Aufwand
- Grobe Verschmutzung im Raum: 45 € je angefangene Stunde · nach Aufwand
Die Arbeiten nach Aufwand führt ein kurzfristig beauftragtes externes Reinigungs- bzw. Fachunternehmen aus; abgerechnet wird der tatsächlich angefallene Zeitaufwand.
- Rauchen oder Dampfen im Raum (auch E-Zigarette und Vape): 200 € · Vertragsstrafe
- Offenes Feuer (Kerzen, Wunderkerzen, Feuerschalen; ausgenommen Tortenkerzen zum Auspusten): 200 € · Vertragsstrafe
- Müll im Raum zurückgelassen (unsortiert oder außerhalb der Behälter unter der Spüle): 100 € · Vertragsstrafe
- Müll in den Tonnen des Hauses entsorgt oder vor dem Haus hinterlassen: 150 € · Vertragsstrafe
- Aufenthalt vor dem Haus nach einer Verwarnung (erneuter Verstoß nach der Verwarnung, auch durch Kinder): 100 € · Vertragsstrafe
- Lärm nach einer Verwarnung (Zimmerlautstärke erneut überschritten, nachdem der Besteller verwarnt wurde): 150 € · Vertragsstrafe
- Einsatz von Polizei oder Ordnungsamt wegen Lärms: 200 € · Vertragsstrafe; die Vertragsstrafe nach dem vorigen Punkt wird darauf angerechnet
- Überziehen der gebuchten Zeit (Raum zu jeder Uhrzeit im Wohnzimmer 15 Minuten oder länger, im Kultur- und Arbeitsraum mehr als 20 Minuten über das gebuchte Ende hinaus genutzt): 100 € je angefangene Stunde · Vertragsstrafe
- Raum nach 02:15 Uhr noch belegt: zusätzlich 150 € · Vertragsstrafe
(3) Dokumentation und Abrechnung. Der Anbieter belegt jeden Betrag mit Fotos und einer kurzen Beschreibung und teilt ihn dem Besteller innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung in Textform mit. Die Beträge können mit der Kaution (§ 14) verrechnet werden.
(4) Weitere Rechte. Das Recht des Anbieters, die Veranstaltung bei schweren Verstößen vorzeitig zu beenden (§ 13), sowie gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 14 Kaution
Höhe. Im Wohnzimmer beträgt die Kaution 200 €. Sie erhöht sich um 100 €, wenn bei der Buchung mehr als 40 Gäste angegeben werden (maßgeblich ist die Gästezahl bei der Buchung; wird sie später gesenkt, bleibt die Kaution unverändert), und um weitere 100 €, wenn die Buchung nach 22 Uhr endet, höchstens also 400 €. Im Kulturraum beträgt die Kaution 300 €. Sie erhöht sich um 100 €, wenn bei der Buchung mehr als 40 Gäste angegeben werden (maßgeblich ist auch hier die Gästezahl bei der Buchung), höchstens also 400 €. Im Arbeitsraum wird keine Kaution erhoben; der Vorbehalt bei Geschäftskunden bleibt unberührt. Die Haftung nach § 13 bleibt in allen Fällen unberührt.
Serien (Dauerbuchungen). Bucht ein Privat- oder Kulturkunde mehr als einen Termin als Serie, wird eine Kaution von 400 € erhoben — einmalig für die gesamte Laufzeit. Sie ist vor dem ersten Termin der Serie per Überweisung zu hinterlegen. Wird sie während der Laufzeit ganz oder teilweise in Anspruch genommen, ist sie vor dem nächsten Termin wieder aufzufüllen. Nach dem letzten Termin der Serie wird sie nach Prüfung des Raums zurückgezahlt, abzüglich berechtigter Abzüge.
Verantwortliche Person und Hausordnung. Der Mieter bestätigt die Hausordnung und unterschreibt den Mietvertrag in Textform, bei jeder Buchung und bei Serien zusätzlich bei jeder Verlängerung. Er haftet für die Nutzung, seine Gäste und die verantwortliche Person. Mit der Kaution benennt er eine verantwortliche Person mit Namen und Mobilnummer; das kann er selbst sein. Die verantwortliche Person muss mindestens 21 Jahre alt sein, vom Check-in bis zum Check-out vor Ort sein, für den Anbieter telefonisch erreichbar bleiben und während der gesamten Nutzung in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen; sie darf insbesondere nicht durch Alkohol oder andere berauschende Mittel erheblich beeinträchtigt sein. Sie führt Check-in und Check-out durch und bestätigt den Check-out in „Meine Buchung“. Ist sie nicht vor Ort, nicht erreichbar oder nicht in der Lage, ihre Aufgaben wahrzunehmen, kann der Anbieter die Nutzung beenden (§ 13).
Vorbehalt bei Geschäftskunden. Der Anbieter kann auch von Geschäftskunden im Einzelfall eine Kaution von bis zu 400 € verlangen, insbesondere wenn sich Identität oder Geschäftstätigkeit des Mieters nicht hinreichend nachvollziehen lassen. Die Kaution wird in diesem Fall im Angebot ausgewiesen.
Verstöße bei Serien. Bei Verstößen gegen die Hausordnung während einer Serie weist der Anbieter den Mieter zunächst in Textform darauf hin. Im Wiederholungsfall werden Kosten und Pauschalen nach diesem Paragraphen mit der Kaution verrechnet. Bei einem weiteren oder einem schwerwiegenden Verstoß kann der Anbieter die ausstehenden Termine der Serie kündigen; für gekündigte Termine bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Die Verrechnung von Schäden bleibt davon unberührt.
Form, Fälligkeit und Rückzahlung. Die Kaution wird als Vorautorisierung auf einer Zahlungskarte hinterlegt; ein Einzug erfolgt nur im Fall berechtigter Abzüge. Kulturkunden können die Kaution wahlweise per Überweisung hinterlegen; die Rückzahlung erfolgt dann per Überweisung. Sie ist spätestens drei Tage vor Beginn der Nutzung zu hinterlegen. Der Anbieter prüft den Raum nach Nutzungsende und gibt die Kaution spätestens drei Werktage nach dem Termin frei — abzüglich berechtigter Abzüge.
Fehlende Kaution. Ist die Kaution nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Nutzung hinterlegt, obwohl der Mieter drei Tage und 48 Stunden vor Beginn per E-Mail daran erinnert wurde, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt gilt dann als Stornierung durch den Mieter; es gilt die Erstattungsstaffel nach § 6, einschließlich der Erstattung von 80 %, falls der Termin neu vermietet wird.
Abzugsgründe. Die Kaution sichert Schäden, übermäßige Verschmutzung sowie Verstöße gegen die Hausordnung (§ 13) ab — insbesondere gegen die Regelungen zu Lärm, zum Rauchen und offenen Feuer sowie zur Nutzung von Einfahrt und Außenbereich.
Die Kaution sichert neben Schäden und übermäßiger Verschmutzung auch die Pauschalen und Vertragsstrafen nach § 13a.
Umfang der Abzüge. Schäden werden zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert, Nachreinigung nach tatsächlichem Aufwand mit 45 € je angefangene Stunde, mindestens eine Stunde, berechnet. Für folgende Verstöße gelten Pauschalen: Rauchen oder offenes Feuer im Raum 200 €; Einschreiten von Polizei oder Ordnungsamt wegen Lärms 200 €; nicht zurückgegebener Schlüssel 80 €. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Nachweis. Abzüge werden dem Mieter in Textform mit Begründung und, soweit möglich, mit Lichtbildern und Zeitangabe mitgeteilt.