Vorübergehende Nutzung der Räumlichkeit „WerDerRaum"
Private VeranstaltungGeschäftliche NutzungKulturelle Nutzung / Veranstaltung
Der Raumgeber überlässt der Veranstalter/in die Räumlichkeiten „WerDerRaum", Werderstraße 87, 74074 Heilbronn (Hochparterre, ca. 90 m²), einschließlich der Sanitäranlagen zur einmaligen, vorübergehenden Nutzung als private, geschlossene Veranstaltung mit geladenen Gästen. Öffentliche Veranstaltungen — insbesondere mit Ticketverkauf, Eintrittsgeldern oder offener Einladung — sind ausgeschlossen.
Der Raumgeber überlässt dem Veranstalter die Räumlichkeiten „WerDerRaum", Werderstraße 87, 74074 Heilbronn (Hochparterre, ca. 90 m²), einschließlich der Sanitäranlagen zur einmaligen, vorübergehenden geschäftlichen, nicht-öffentlichen Nutzung (z. B. Meeting, Workshop, Offsite). Eine öffentliche Durchführung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Raumgeber überlässt dem Veranstalter die Räumlichkeiten „WerDerRaum", Werderstraße 87, 74074 Heilbronn (Hochparterre, ca. 90 m²), einschließlich der Sanitäranlagen zur einmaligen, vorübergehenden kulturellen Nutzung / Veranstaltung. Eine öffentliche Durchführung (z. B. Ticketverkauf, offene Einladung) ist zulässig im folgenden Rahmen: Art der Veranstaltung: ___________________________ · erwartete Gäste: ________
Die Räumlichkeiten sind Teil eines gewerblichen Bürokomplexes. Die Nutzung ist im Wohnzimmer auf höchstens 50, im Kulturraum und Arbeitsraum auf höchstens 60 gleichzeitig anwesende Personen und den in § 3 genannten Zeitraum begrenzt.
Die Überlassung erfolgt für folgenden Zeitraum:
| Tag | Datum | Uhrzeit |
|---|---|---|
| ________________ | __.__.______ | __:__ – __:__ Uhr |
| ________________ | __.__.______ | __:__ – __:__ Uhr |
Bei mehrtägigen Veranstaltungen je Tag eine Zeile; nicht benötigte Zeilen streichen.
Auf- und Abbauzeiten werden gesondert mit dem Raumgeber abgestimmt.
Die Vergütung beträgt pauschal ____________ € (inkl. gesetzlicher USt.). Enthaltene Leistungen: ____________________________________ (z. B. Endreinigung).
Die Vergütung beträgt pauschal ____________ € (zzgl. gesetzlicher USt.). Enthaltene Leistungen: ____________________________________ (z. B. Endreinigung).
Eine gewährte Kultur- & Vereinsförderung (−20 % auf den Raumpreis) setzt voraus, dass die Buchung unter dem Namen und durch die gemeinnützig registrierte Organisation selbst erfolgt. Stellt sich diese Angabe als unzutreffend heraus, wird die Vergütung zum regulären Preis nachberechnet.
Zahlung: ____________________ (z. B. offen bis ____________ / bezahlt am ____________).
Kaution: im Wohnzimmer 200 €, zuzüglich 100 €, wenn bei der Buchung mehr als 40 Gäste angegeben werden, und 100 €, wenn die Nutzung nach 22 Uhr endet; im Kulturraum 300 €, zuzüglich 100 €, wenn bei der Buchung mehr als 40 Gäste angegeben werden; jeweils höchstens 400 €. Maßgeblich ist die Gästezahl bei der Buchung. Die Kaution wird spätestens 3 Tage vor dem Termin auf der Zahlungskarte vorgemerkt und spätestens 3 Werktage nach dem Termin freigegeben, abzüglich berechtigter Abzüge. Im Arbeitsraum wird keine Kaution erhoben.
Der Raumgeber bereitet die Räumlichkeiten für eine verkehrssichere Nutzung vor und stellt insbesondere sicher:
Der Raumgeber haftet für den verkehrssicheren baulichen Zustand im Rahmen des Zumutbaren. Weitergehende Umbauten oder bauliche Veränderungen sind nicht geschuldet.
Die Veranstalter/in verantwortet Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung vollständig. Sie stellt insbesondere sicher:
Der Veranstalter verantwortet Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung vollständig. Er stellt insbesondere sicher:
Die verantwortliche Person ist während der gesamten Nutzungszeit anwesend und uneingeschränkt aufsichtsfähig, kennt Notausgänge und Fluchtwege, ist gegenüber den Gästen weisungsbefugt und für den Raumgeber jederzeit erreichbar.
Die verantwortliche Person ist während der gesamten Nutzungszeit anwesend und uneingeschränkt handlungsfähig, kennt Notausgänge und Fluchtwege, ist gegenüber den Gästen weisungsbefugt und für den Raumgeber jederzeit erreichbar.
Für die Räumlichkeiten „WerDerRaum" gelten zusätzlich folgende, zwingend einzuhaltende Regeln. Verstöße berechtigen den Raumgeber zur sofortigen Beendigung der Veranstaltung (§ 9).
(1) Notausgänge und Fluchtwege. Beide Ausgänge sowie sämtliche Fluchtwege sind jederzeit vollständig frei zu halten und dürfen zu keinem Zeitpunkt zugestellt, verstellt oder blockiert werden.
(2) Aufsicht und Jugendschutz. Kinder dürfen zu keiner Zeit unbeaufsichtigt sein, weder im Raum noch auf dem Grundstück. Der Veranstalter stellt während der gesamten Nutzung eine durchgehende Aufsicht durch Erwachsene sicher und haftet für Schäden und Verstöße, die durch Kinder der Gäste entstehen, wie für eigene. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.
(2) Verantwortliche Person und Jugendschutz. Die benannte verantwortliche Person ist im Notfall Ansprechperson, kennt Notausgänge, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen und stellt die Einhaltung des Jugendschutzes sicher.
(3) Nutzung nur der überlassenen Räume. Es dürfen ausschließlich die überlassenen Räumlichkeiten genutzt werden. Die übrigen Bereiche des Bürokomplexes — insbesondere angrenzende Büro- und Betriebsräume sowie verschlossene Bereiche — dürfen nicht betreten werden.
(4) Offenes Feuer und Rauchen. In den Innenräumen sind offenes Feuer, Kerzen, Vapes bzw. E-Zigaretten, Zigaretten und sonstige Rauchwaren untersagt; erlaubt sind nur Tortenkerzen zum Auspusten. Rauchen ist nur im Freien vor dem Gebäude gestattet; dabei ist auf Ruhe und Sauberkeit zu achten.
(1) Die Veranstalter/in haftet für alle Schäden an Räumlichkeiten, Ausstattung oder Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung, soweit diese nicht auf einem baulichen Mangel oder einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Raumgebers beruhen.
(1) Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Räumlichkeiten, Ausstattung oder Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung, soweit diese nicht auf einem baulichen Mangel oder einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Raumgebers beruhen.
(2) Der Raumgeber wird von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus der Veranstaltung entstehen — insbesondere aus Ordnungswidrigkeiten, Auflagenverstößen, Lärmbeschwerden oder Personenschäden —, soweit der Raumgeber sie nicht verursacht hat.
(3) Der Raumgeber haftet nur für den verkehrssicheren Zustand bei Übergabe, nicht für Veränderungen durch die Veranstaltungsseite oder ihre Gäste.
(4) Die verantwortliche Person haftet neben der Veranstalter/in als Gesamtschuldnerin für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Schäden und Ansprüche.
(4) Die verantwortliche Person haftet neben dem Veranstalter als Gesamtschuldnerin für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Schäden und Ansprüche.
(5) Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
(5) Für öffentliche Veranstaltungen ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und dem Raumgeber auf Verlangen vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
Der Raumgeber kann die Überlassung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung widerrufen, insbesondere wenn:
Nach einer Kündigung sind die Räumlichkeiten unverzüglich zu räumen und ordnungsgemäß zu hinterlassen.
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Gerichtsstand ist Heilbronn.
(4) Der Vertrag wird elektronisch geschlossen. Der Veranstalter unterschreibt ihn elektronisch in „Meine Buchung“; beide Parteien erhalten ihn als PDF per E-Mail.
Heilbronn, den ____________________
Direkt hier unterschreiben (Maus oder Finger) — kein Ausdrucken, kein Scannen.