Raumnutzungsvereinbarung
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1. Vertragsparteien
Zwischen WerDerRaum (nachfolgend Vermieter genannt) und dem Kunden (nachfolgend Mieter*in genannt) der Webseite 'werderraum.de' wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
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2. Vertragsgegenstand
Der Vermieter überlässt dem/der Mieter*in die folgenden Räumlichkeiten:
WerDerRaum, Werderstraße 87, 74074 Heilbronn
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Der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der von dem/der Mieter*in gewünschten Ausstattung.
Der/Die Mieter*in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen sowie unbeschädigten Zustand zurückzugeben.
Das Nutzungsverhältnis beginnt am vom Mieter gebuchten Datum, zur gebuchten Uhrzeit, und endet am vom Tarif abhängigen Datum & Uhrzeit.
Die Überlassung des Raums erfolgt zur Durchführung eines vom Mieter festgelegten oder gewünschten Veranstaltung.
Die Veranstaltung kann folgenden Charakter beinhalten:
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kulturelle Veranstaltung
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politische Veranstaltung
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soziale Veranstaltung
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private Veranstaltung
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wissenschaftliche Veranstaltung
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sonstige Veranstaltung
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3. Ausschlusskriterien
Der Raum darf nur zu dem in Punkt 2 festgelegten Zweck genutzt werden.
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Der/Die Mieter*in bekennt mit dem abhacken des Kontrollkästchens, dass der Raum nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird:
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Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
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Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
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Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.
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Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.
Der/Die Mieter*in versichert, dass die von ihm/ihr geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.
Der/Die Mieter*in versichert außerdem, dass während der Veranstaltung die Technologie von L. Ron Hubbard nicht angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der/die Mieter*in für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.
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Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
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4. Nutzungsgebühren
Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt in der auf der Webseite angegebenen Höhe zu zahlen.
Der Betrag ist spätestens 14 Arbeitstage nach Erhalt der Rechnung auf das von dem Vermieter benannte Konto zu überweisen.
Mit den Nutzungsgebühren sind Nebenleistungen wie die übliche Reinigung des Raums und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung abgegolten.
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5. Pflichten der Mieterin/des Mieters
Der/Die Mieter*in versichert mit dem abhacken des Kontrollkästchens, dass er/sie nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der/Die Mieter*in ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
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Der/Die Mieter*in hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Er/Sie trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Er/Sie ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich. Der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
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Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der/die Mieter*in diese dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
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Der/Die Mieter*in hat die bestehende Hausordnung zu beachten.
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6. Haftung
6.1 Haftung der Mieterin/des Mieters
Der/Die Mieter*in haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er/sie oder eine/ihre Mitarbeiter*innen oder sonstige Vertragspartner*innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet der/die Mieter*in für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.
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6.2 Haftung des Vermieters
Der Vermieter stellt dem/der Mieter*in den Mietraum zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.
Der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Vermieter haftet nicht für von dem/der Mieter*in eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).
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7. Kündigung/Stornierung
7.1 Ordentliche Kündigung
Der/Die Mieter*in kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss frühestmöglich erfolgen und mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei dem Vermieter schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen. Ab 29 Tagen vor dem Veranstaltungstermin, ist keine Stornierung mehr möglich.
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Eine Umbuchung des Termins, ist bis zu 30 Tagen vor dem Termin kostenlos, nur an freien Terminen und zu denselben Konditionen möglich. Bis zu 14 Tagen vor dem Termin, fällt eine Gebührenpflicht von 40% des Gesamtpreises, für eine Umbuchung an und wird Ihnen in Rechnung gestellt. Ab 13 tagen ist keine Umbuchung mehr möglich.
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Der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Der/Die Mieter*in kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm/ihr dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird, der Vermieter bietet daher eine kostenlose Umbuchung des Veranstaltungstermins an.​
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7.2. Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Mieter*in die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.
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8. Salvatorische Klausel
Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, so führt das nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.